Beratung und Vertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
Das Markenzeichen der KAB: Wir beraten, begleiten und vertreten KAB-Mitglieder im Arbeits- und Sozialrecht. Dabei geht es vor allem um Fragen aus den Bereichen:
Arbeitslosenversicherung,
Rentenversicherung,
Krankenversicherung,
Pflegeversicherung,
Unfallversicherung und
Schwerbehindertenrecht.
Hier vertritt der KAB-Rechtsschutz seine Mitglieder in allen Instanzen (im Arbeitsrecht in erster Instanz), und das ohne weitere Kosten, denn dieser Rechtsschutz ist im KAB-Beitrag enthalten!